AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Reinhardts Casa GmbH 52064 Aachen Karlsgraben 28

 

  • 1 Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Reinhardts Casa GmbH (nachfolgend: „Verkäufer“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller (auch zukünftigen) Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

 

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, bzw. die schriftlich bestätigte Auftragsbestätigung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Maßangaben in der    3 D Planung sind keine verbindlichen Ausführungsmaße. Alle Maße müssen vor Ort kontrolliert und angepasst werden.Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

 

  • 3 Preise und Zahlung

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab unserem Lager in Aachen zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
Bei Auftragserteilung werden 50% der Brutto- Auftragssumme fällig und bei Warenbereitstellung die weiteren 50 % der Brutto – Auftragssumme. Unsere Rechnungen sind sofort zu bezahlen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Kommt der Auftraggeber bei der Zahlungsweise in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB zu fordern. Wir sind berechtigt einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern wir diesen nachweisen können.

Für Rechnungen, die an die CF Commercial Factoring GmbH abgetreten wurden gilt: Zahlungen, z.B. durch Scheck oder Überweisung können mit schuldbefreiender Wirkung nur an CF Commercial Factoring GmbH geleistet werden, an die wir die dieser Rechnung zugrunde liegende sowie unsere gesamten bestehenden und künftigen Forderungen abgetreten haben. Jedwede Änderung dieser Verpflichtung oder eine inhaltliche Änderung der Forderung kann nur durch CF Commercial Factoring GmbH oder ihrer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung erfolgen.

 

  • 4 Lieferung und Lieferzeit

Lieferungen erfolgen ab Lager in Aachen. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder schriftlich vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Der Kunde ist gehalten Teillieferungen anzunehmen. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen. Sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

 

  • 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.

Die Sendung wird vom Verkäufer nur entgeltlich und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers versichert.
Bei Beschädigung oder Verlust des Leistungsgegenstandes auf dem Transport ist der Auftraggeber verpflichtet, beim Frachtführer unverzüglich die Protokollierung des Schadens zu veranlassen. Hiervon ist uns innerhalb von 2 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen. Transportschäden stellen keinen Sachmangel dar. Unrichtige oder unvollständige Lieferungen sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft des Leistungsgegenstandes am Bestimmungsort schriftlich im Einzelnen anzuzeigen, ansonsten sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.

 

  • 6 Gewährleistung, Sachmängel

Alle Artikel müssen bei Lieferung sofort kontrolliert werden, und evt. Mängel müssen sofort angezeigt und dokumentiert werden, vor einer Montage. Sind die Artikel montiert, werden Beanstandungen  nicht akzeptiert.Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

 

  • 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit der Verkäufer gemäß § 7 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  • 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungsgegenstände im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot zu vereinbaren, soweit hiervon die Sicherungsrechte des Verkäufers betroffen werden. Besteht ein Abnehmer des Auftraggebers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Auftraggeber den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

 

  • 9 Schlussbestimmungen

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und bestätigt werden. Als Erfüllungsort gilt ausschließlich Aachen als vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Aachen als vereinbart.Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Reinhardts Casa GmbH  Karlsgraben 28  D – 52064 Aachen, Amtsgericht Aachen HRB 18832 , Ust.ID.Nr. : DE155713767 Geschäftsführer : Reinhold Schneider